Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ernennungsverordnung
ErnennV§ 5 Schlussbestimmungen
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ErnennV/5#abs-1 (1) Die in dieser Verordnung verwendeten Funktions-, Status- und anderen Bezeichnungen gelten für Frauen und Männer.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ErnennV/5#abs-2 (2) Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das Ministerium des Innern.