Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ErnennV · GVBl.II/04, [Nr. 28] S.742

Verordnung über die Ernennung, Zurruhesetzung und Entlassung der Beamten des Landes Brandenburg (Ernennungsverordnung - ErnennV)

6 Normen · Ausgangsfassung vom 01.08.2004 · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Gleichnamiges Gesetz in Sachsen: ErnVO

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Ernennungszuständigkeit, Zeichnungsbefugnis
  2. § 2 Ernennung der Beamten des Landesrechnungshofes
  3. § 3 Übertragung von Ämtern ohne Ernennung
  4. § 4 Entlassung auf Antrag, Versetzung in den Ruhestand
  5. § 5 Schlussbestimmungen
  6. § 6 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    03.04.2009 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. April 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 04], S.26, 57)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.