Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ErnennV · GVBl.II/04, [Nr. 28] S.742
Verordnung über die Ernennung, Zurruhesetzung und Entlassung der Beamten des Landes Brandenburg (Ernennungsverordnung - ErnennV)
6 Normen · Ausgangsfassung vom 01.08.2004 · 2 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Gleichnamiges Gesetz in Sachsen: ErnVO
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 1 — Ernennungszuständigkeit, Zeichnungsbefugnis | 2 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- § 1 Ernennungszuständigkeit, Zeichnungsbefugnis
- § 2 Ernennung der Beamten des Landesrechnungshofes
- § 3 Übertragung von Ämtern ohne Ernennung
- § 4 Entlassung auf Antrag, Versetzung in den Ruhestand
- § 5 Schlussbestimmungen
- § 6 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Änderungsverlauf
-
Stand der amtlichen Fassung
03.04.2009 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. April 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 04], S.26, 57)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.