Gesetze / Entschädigungsgesetz
EntschG§ 5a Bemessungsgrundlage der Entschädigung für bewegliche Sachen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 4
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- BVerwG, 17.07.2014 – 5 C 20/13Entziehung eines Binnenschiffs in der DDR; Bemessungsgrundlage und Höchstgrenze der EntschädigungZitiert von 19
- BVerwG, 22.06.2023 – 8 B 47/22Entschädigung für durch den Bereich "kommerzielle Koordinierung" ins Ausland verkaufte bewegliche SachenZitiert von 1
- VG Berlin, 05.07.2012 – 29 K 80.10Zitiert von 1
- VG Berlin, 24.09.2010 – 4 A 124.08Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EntschG/5a#abs-1 (1) Bemessungsgrundlage der Entschädigung für bewegliche Sachen ist der im Verhältnis 2 zu 1 auf Deutsche Mark umgestellte Wert der Sache zum Zeitpunkt der Entziehung. Maßgeblich sind die preisrechtlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik. Lässt sich der Wert nicht nach Satz 2 oder den Absätzen 2 oder 3 feststellen, wird er geschätzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EntschG/5a#abs-2 (2) Die Bemessungsgrundlage für Hausrat beträgt 1.200 Deutsche Mark. Hausrat ist die Gesamtheit aller beweglichen Sachen, die in einer Wohnung einschließlich der Nebenräume zur persönlichen, privaten Lebensführung bestimmt sind, insbesondere Möbel, elektrische und mechanische Küchengeräte, Kleidung, Haushaltswäsche, Tafelgeschirr und Porzellan, Leder- und Pelzwaren, Teppiche, Uhren, Schreibgeräte, Wandschmuck, Fahrräder (Hausratsgegenstände). Nicht zum Hausrat gehören:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EntschG/5a#abs-3 (3) Die Bemessungsgrundlage für Kraftfahrzeuge beträgt bei einem Alter des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Entzugs von
| 20 und mehr Jahren | 500 | |
| 15 - 19 Jahren | 1.000 | |
| 10 - 14 Jahren | 1.500 | |
| 5 - 9 Jahren | 2.000 | |
| 3 - 4 Jahren | 2.500 | |
| 0 - 2 Jahren | 3.000 | Deutsche Mark. |
Für Motorräder und Motorroller beträgt die Bemessungsgrundlage die Hälfte, für Klein- und Leichtkrafträder ein Viertel; für Lastkraftwagen ab drei Tonnen und Omnibusse erhöht sie sich um ein Viertel.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EntschG/5a#abs-4 (4) Die Höchstgrenze der Summe der Bemessungsgrundlage für sämtliche zu entschädigenden beweglichen Sachen eines Berechtigten beträgt 40.000 Deutsche Mark.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/EntschG/5a#abs-5 (5) Entschädigung wird nur gewährt, wenn der Verlust der beweglichen Sachen durch einen in zeitlichem Zusammenhang mit der Schädigung erstellten, schriftlichen Beleg nachgewiesen wird.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/EntschG/5a#abs-6 (6) Vor dem 22. September 2000 bestandskräftig abgeschlossene Verfahren, in denen ein Anspruch auf Entschädigung für bewegliche Sachen wegen Unmöglichkeit der Rückübertragung abgelehnt worden ist, sind auf Antrag der bis 22. März 2001 gestellt werden kann, wieder aufzugreifen.