Gesetze / Entschädigungseinrichtungs-Finanzierungsverordnung
EntschFinV§ 1 Anwendungsbereich und Verordnungsgegenstand
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EntschFinV/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Diese Verordnung gilt für
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EntschFinV/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Diese Verordnung regelt das Nähere über die Finanzierung der Entschädigungseinrichtungen und trifft nähere Bestimmungen über
Änderungsverlauf
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25.05.2022 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Mai 2022 (BGBl. I 818)
BGBl. 2022 I S. 818
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.