Gesetze / Energiesteuer-Durchführungsverordnung

EnergieStV

§ 58 Verwendung zu anderen Zwecken

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EnergieStV/58#abs-1 (1) Die Verwendung von Schmierstoffen zur Herstellung von Zweitaktergemischen ist keine Verwendung im Sinne des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EnergieStV/58#abs-2 (2) Eine Untersuchung im Sinne des § 25 Abs. 2 des Gesetzes ist nur die im Laboratorium übliche chemisch-technische Prüfung.

§ 57 § 59