Gesetze / Einsatz-Weiterverwendungsgesetz
EinsatzWVG§ 21 Umzüge aus gesundheitlichen Gründen
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Wird die Zusage der Umzugskostenvergütung nach § 4 Absatz 2 Nummer 3 des Bundesumzugskostengesetzes wegen des Gesundheitszustandes infolge des Einsatzunfalls erteilt, ist § 8 des Bundesumzugskostengesetzes entsprechend anzuwenden.