Gesetze / Landesrecht Sachsen / Einigungsstellenverordnung
Einigungsstellenverordnung§ 4 Anträge
Stand: 27.08.2026
Anträge sind bei der Einigungsstelle schriftlich mit Begründung fünffach unter Bezeichnung der Beweismittel und unter Beifügung etwa vorhandener Urkunden in Urschrift oder Ablichtung und sonstiger Beweisstücke einzureichen. Anträge können auch zur Niederschrift der Einigungsstelle gestellt werden.