Art 45 Inkrafttreten des Vertrags
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- BSG, 30.06.1999 – B 8 KN 9/98 RZitiert von 2
- BSG, 27.01.1999 – B 4 RA 44/98 RZitiert von 7
- BSG, 29.09.1998 – B 4 RA 4/98 RZitiert von 5
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EinigVtr/45#abs-1 (1) Dieser Vertrag einschließlich des anliegenden Protokolls und der Anlagen I bis III tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einander mitgeteilt haben, daß die erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EinigVtr/45#abs-2 (2) Der Vertrag bleibt nach Wirksamwerden des Beitritts als Bundesrecht geltendes Recht.