Gesetze / Landesrecht Sachsen / Eingliederungshilfe-Schiedsstellenverordnung
EinglSchiedsVO§ 15 Übergangsregelung
Stand: 27.08.2026
Abweichend von § 4 Absatz 1 beginnt die erste Amtsperiode mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung und endet am 31. Dezember 2023.