Abweichend von § 4 Absatz 1 beginnt die erste Amtsperiode mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung und endet am 31. Dezember 2023.
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Abweichend von § 4 Absatz 1 beginnt die erste Amtsperiode mit dem Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung und endet am 31. Dezember 2023.