Gesetze / Eigenverbrauchsverordnung
EigenVerbV§ 4
Stand: 10.06.2019
Der nach den §§ 2 und 3 ermittelte Wert ist um einen Abschlag von 25 vom Hundert zu vermindern.
Gesetze / Eigenverbrauchsverordnung
EigenVerbVStand: 10.06.2019
Der nach den §§ 2 und 3 ermittelte Wert ist um einen Abschlag von 25 vom Hundert zu vermindern.