Gesetze / Verordnung zur Sicherstellung des Eisenbahnverkehrs
EVerkSiV§ 8 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EVerkSiV/8#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EVerkSiV/8#abs-2 (2) Sie darf gemäß § 2 Abs. 3 des Verkehrssicherstellungsgesetzes nur nach Maßgabe des Artikels 80a des Grundgesetzes und erst dann angewendet werden, wenn dies das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur durch Rechtsverordnung bestimmt hat.
Änderungsverlauf
-
31.08.2015 Ausfertigung
§ 8 geändert durch Artikel 501 des Gesetzes vom 31. August 2015 (BGBl. I 1474)
BGBl. I S. 1474
-
31.10.2006 Ausfertigung
§ 8 geändert durch Artikel 488 des Gesetzes vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I 2407)
BGBl. 2006 I S. 2407
-
01.09.1999 Ausfertigung
§ 8 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. September 1999 (BGBl. I 1909)
BGBl. 1999 I S. 1909
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.