Art 23
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 18
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- EuGH, 10.01.2018 – C-266/16
- EuGH, 31.05.2016 – C-72/15
- EuGH, 10.09.2024 – C-29/22Zitiert von 13
- EuGH, 13.09.2016 – C-104/16
- BVerfG, 26.10.2022 – 2 BvE 3/15, 2 BvE 7/15 · EUNAVFOR MEDZitiert von 3
- EuGH, 10.09.2024 – C-351/22GASP - Restriktive Maßnahmen gegen Russland: Reichweite des Verbots von Vermittlungsdiensten für Militärgüter und Zulässigkeit der automatischen Einziehung des Erlöses KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
Zuletzt entschieden
- EuGH, 23.11.2023 – C-29/22
- EuGH, 22.06.2021 – C-872/19Zitiert von 13
- EuGH, 06.10.2020 – C-134/19Zitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 23 EU-Vertrag zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Handeln der Union auf internationaler Ebene im Rahmen dieses Kapitels beruht auf den Grundsätzen des Kapitels 1, verfolgt die darin genannten Ziele und steht mit den allgemeinen Bestimmungen jenes Kapitels im Einklang.