Art 12
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 22
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- EuGH, 24.02.2022 – C-257/20Freier Kapitalverkehr: Zulässigkeit der Quellenbesteuerung fiktiver Zinsen bei einem zinslosen Darlehen einer gebietsfremden Muttergesellschaft KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- EuGH, 25.07.2018 – C-553/16Zitiert von 7
- EuGH, 30.09.2021 – C-257/20
- BVerfG, 26.10.2022 – 2 BvE 3/15, 2 BvE 7/15 · EUNAVFOR MEDZitiert von 3
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2024 – 1 S 1798/23Zitiert von 10
- BVerfG, 02.03.2021 – 2 BvE 4/16 · CETA-Organstreit IZitiert von 10
Zuletzt entschieden
- BSG, 24.09.2024 – B 7 AS 15/23 R(Datenschutzrecht - Datenschutz-Grundverordnung (EUV 2016/679) - Auskunftserteilung - Datenverarbeitung - Schadenersatzanspruch - verspätete Auskunft - Verstoß gegen die EUV 2016/679 - - ersatzfähiger Schaden - Kontrollverlust - hypothetisches Risiko der missbräuchlichen Datenverwendung nicht ausreichend - sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand einer Feststellungsklage - Feststellung eines Verstoßes gegen die Rechte aus der EUV 2016/679 - Kostenentscheidung - Anwendung des § 197a SGG - Grundsicherung für Arbeitsuchende - unmittelbare Anwendung der EUV 2016/679)Zitiert von 15
- BVerfG, 06.12.2022 – 2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21 · ERatG – NGEUZitiert von 4
- AG Frankfurt am Main, 08.09.2022 – 31 C 647/22 (83)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 12 EU-Vertrag zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die nationalen Parlamente tragen aktiv zur guten Arbeitsweise der Union bei, indem sie
a) von den Organen der Union unterrichtet werden und ihnen die Entwürfe von Gesetzgebungsakten der Union gemäß dem Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union zugeleitet werden;
b) dafür sorgen, dass der Grundsatz der Subsidiarität gemäß den in dem Protokoll über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit vorgesehenen Verfahren beachtet wird;
c) sich im Rahmen des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts an den Mechanismen zur Bewertung der Durchführung der Unionspolitiken in diesem Bereich nach Artikel 70 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union beteiligen und in die politische Kontrolle von Europol und die Bewertung der Tätigkeit von Eurojust nach den Artikeln 88 und 85 des genannten Vertrags einbezogen werden;
d) sich an den Verfahren zur Änderung der Verträge nach Artikel 48 dieses Vertrags beteiligen;
e) über Anträge auf Beitritt zur Union nach Artikel 49 dieses Vertrags unterrichtet werden;
f) sich an der interparlamentarischen Zusammenarbeit zwischen den nationalen Parlamenten und mit dem Europäischen Parlament gemäß dem Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union beteiligen.