Art 1 (ex-Artikel 1 EUV)
Stand: 22.07.2026
Wird zitiert von 70
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Freiburg, 13.07.2020 – 10 K 1230/19Zitiert von 4
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.2017 – 10 S 413/15Umweltinformationsrecht: Betriebs- und Bezugsgrößen als Umweltinformationen über Emissionen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 34
- EuGH, 13.09.2013 – T-111/11Zitiert von 3
- EuGH, 21.09.2016 – C-491/15
- VGH Baden-Württemberg, 18.03.2011 – 11 S 2/11Zitiert von 7
- BVerfG, 26.02.2014 – 2 BvE 2/13, 2 BvE 5/13, 2 BvE 6/13, 2 BvE 7/13, 2 BvE 8/13, 2 BvE 9/13, 2 BvE 10/13, 2 BvE 12/13, 2 BvR 2220/13, 2 BvR 2221/13, 2 BvR 2238/13Verfassungswidrigkeit der Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlgesetz (§ 2 Abs. 7 EuWG)Zitiert von 31
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 19.12.2025 – 6 UKl 1/25
- BGH, 03.07.2025 – I ZR 226/24Unionsmarkenschutz für Kaffee aus der Türkei: Erschöpfungseinwand nach Inverkehrbringen der Ware in der Türkei; Unterlassungsanspruch des Markeninhabers gegen die Einfuhr des Kaffees in den EWR ohne seine Zustimmung - Mehmet Efendi
- OLG Köln, 23.05.2025 – 15 UKl 2/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 1 EU-Vertrag zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Durch diesen Vertrag gründen die HOHEN VERTRAGSPARTEIEN untereinander eine EUROPÄISCHE UNION (im Folgenden "Union"), der die Mitgliedstaaten Zuständigkeiten zur Verwirklichung ihrer gemeinsamen Ziele übertragen.
Dieser Vertrag stellt eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas dar, in der die Entscheidungen möglichst offen und möglichst bürgernah getroffen werden.
Grundlage der Union sind dieser Vertrag und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden "Verträge"). Beide Verträge sind rechtlich gleichrangig. Die Union tritt an die Stelle der Europäischen Gemeinschaft, deren Rechtsnachfolgerin sie ist.