Gesetze / EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gebührenverordnung EU-FahrgRSchGebV § 3 Inkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.