Gesetze / EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gebührenverordnung
EU-FahrgRSchGebV§ 2 Gebühren
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EU-FahrgRSchGebV/2#abs-1 (1) Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Gebührensätze ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis der Anlage zu dieser Verordnung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EU-FahrgRSchGebV/2#abs-2 (2) Eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung kann gewährt werden, soweit die Festsetzung der nach Absatz 1 bestimmten Gebühr im Einzelfall unbillig wäre.