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§ 3 EU-FahrgRSchGebV — Inkrafttreten

EU-Fahrgastrechte-Schifffahrt-Gebührenverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.