Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Abkommen über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg

ETHIKKPRAEIMPL_G_2014

§ 2

Stand: 01.08.2026

Brandenburg2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ETHIKKPRAEIMPL_G_2014/2#abs-1 (1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ETHIKKPRAEIMPL_G_2014/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem § 12 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu machen.

Potsdam, den 11. Februar 2014

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Gunter Fritsch

zum Abkommen

§ 1