Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zum Abkommen über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg
ETHIKKPRAEIMPL_G_2014§ 1
Stand: 23.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ETHIKKPRAEIMPL_G_2014/1#abs-1 (1) Dem Abkommen zwischen den Ländern Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg, das vom Land Brandenburg am 7. November 2013 unterzeichnet wurde, wird zugestimmt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ETHIKKPRAEIMPL_G_2014/1#abs-2 (2) Das in Absatz 1 genannte Abkommen wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ETHIKKPRAEIMPL_G_2014/1#abs-3 (3) Die Übernahme einer gesamtschuldnerischen Haftung entsprechend § 9 des in Absatz 1 genannten Abkommens bedarf entgegen § 39 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung keiner der Höhe nach bestimmten Ermächtigung durch Landesgesetz.