Gesetze / Landesrecht Brandenburg / ESV · GVBl.II/24, [Nr. 84]
Verordnung über die Genehmigung und Anerkennung von Ersatzschulen (Ersatzschulverordnung - ESV)
15 Normen · Ausgangsfassung vom 18.09.2024 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Grundsätze der Antragstellung
- § 3 Antrag auf Genehmigung einer Ersatzschule
- § 4 Inhalt des Antrags auf Genehmigung einer Ersatzschule
- § 5 Entscheidung über den Antrag auf Genehmigung einer Ersatzschule
- § 6 Betrieb einer Ersatzschule
- § 7 Änderung einer Ersatzschule
- § 8 Einsatz von Schulleitungen
- § 9 Einsatz von Lehrkräften
- § 10 Auflösung einer Ersatzschule, Trägerwechsel
- § 11 Antrag auf Anerkennung einer Ersatzschule
- § 12 Prüfverfahren zur Anerkennung einer Ersatzschule
- § 13 Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung einer Ersatzschule
- § 14 Übergangsvorschrift
- § 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
29.01.2026 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Januar 2026 (GVBl.I/26, [Nr. 1], S.10)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.