Gesetze / ERP-Wirtschaftsplangesetz 2023
ERPWiPlanG 2023§ 6 Befristung
Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2024, frühestens jedoch am 31. Dezember 2023, außer Kraft.
Änderungsverlauf
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20.12.2022 Ausfertigung
§ 6 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I 2560)
BGBl. 2022 I S. 2560
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