Gesetze / Landesrecht Sachsen / Elternmitwirkungsverordnung
EMVO§ 25 Wahlordnung
Stand: 26.08.2026
Der Landeselternrat gibt sich eine Wahlordnung, die das Nähere regelt über
1. die Form und die Frist der Einladungen,
2. die Bildung von Wahlausschüssen, das Wahlverfahren und seine Durchführung,
3. das Verfahren über Einsprüche gegen die Wahlen.