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§ 25 EMVO (Sachsen) — Wahlordnung

Elternmitwirkungsverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Landeselternrat gibt sich eine Wahlordnung, die das Nähere regelt über

1. die Form und die Frist der Einladungen,

2. die Bildung von Wahlausschüssen, das Wahlverfahren und seine Durchführung,

3. das Verfahren über Einsprüche gegen die Wahlen.