Art 1 Abschaffung der Todesstrafe
Stand: 28.07.2026
Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu Art 1 EMRK-ZP13 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 04.05.2018 – 2 BvR 632/18Nichtannahmebeschluss: keine Grundrechtsverletzung durch Abschiebung nach Tunesien bei drohender, jedoch mit Sicherheit nicht vollstreckter Todesstrafe bzw lebenslanger Freiheitsstrafe - sowie zu fachgerichtlichen Aufklärungspflichten bzgl der Wahrung der Anforderungen des Art 3 EMRK (juris: MRK) im Zielstaat einer AbschiebungZitiert von 7
- BGH, 16.01.2025 – 4 ARs 11/24Auslieferung eines Ukrainers zur Strafverfolgung an die Ukraine trotz Kriegsdienstverweigerung und Möglichkeit der Einziehung zum MilitärdienstZitiert von 4
- BVerwG, 19.09.2017 – 1 VR 8/17Kein Abschiebungsschutz für tunesischen islamistischen GefährderZitiert von 23
- EGMR, 04.09.2018 – 17675/18
- VG Frankfurt am Main, 26.07.2017 – 6 L 6363/17.F.AZitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.