Art 1 EMRK-ZP13 — Abschaffung der Todesstrafe

EMRK-ZP13

Stand: 28.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.