Gesetze / Erneuerbare-Energien-Gesetz
EEG 2023§ 66 (weggefallen)
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 157
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VGH Hessen, 06.07.2017 – 6 A 1706/15Zitiert von 11
- VG Frankfurt am Main, 13.08.2020 – 5 K 3565/18.F
- VGH Hessen, 30.07.2015 – 6 A 870/14
- VG Frankfurt am Main, 13.01.2021 – 5 K 1270/19.FZitiert von 3
- VG Frankfurt am Main, 13.01.2021 – 5 K 4590/18.F
- VG Frankfurt am Main, 28.05.2020 – 5 K 3836/18.FZitiert von 10
Zuletzt entschieden
- BGH, 10.02.2026 – XIII ZR 6/24Verpflichtung zur Zahlung der EEG-Umlage für Stromlieferungen an drei Kernkraftwerke bei Stillstand; Einstufung eines Konzernunternehmens als Anlagenbetreiber - Stillstandstrom
- VG Frankfurt am Main, 20.03.2025 – 5 K 4015/19.F
- VG Frankfurt am Main, 13.03.2025 – 5 K 1939/20.FZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 66 EEG 2023 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 66 EEG 2023 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.