Gesetze / Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
EDL-G§ 1 Anwendungsbereich
Dieses Gesetz findet Anwendung auf
Änderungsverlauf
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15.04.2015 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. April 2015 (BGBl. I 578)
BGBl. 2015 I S. 578
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