Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 1 · BT-Drs. 18/3373 · S. 18

Zu Artikel 1 (Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes)

Zu Nummer 1 (§ 1)
Durch die Änderung von § 1 Nummer 1 wird der Adressatenkreis des Gesetzes an die neuen Regelungen angepasst
und entsprechend präzisiert.
Durch Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b wird der Wortlaut von § 1 Nummer 2 an die aktuell gültige Fassung des
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes angepasst.

Zu Nummer 2 (§ 2)
Die Änderung von § 2 dient der Präzisierung oder Ergänzung von Begriffsbestimmungen. Während das EDL-G
in § 2 Nummer 4 bereits eine Legaldefinition des Begriffs „Energieaudit“ enthält, aus welcher hervorgeht, dass
Gegenstand des Energieaudits das Unternehmen als Ganzes ist, sind bezüglich anderer vorhandener Begriffsbe-
stimmungen klarstellende Änderungen erforderlich.
Zu diesem Zweck nimmt Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a eine Anpassung der Definitionen an die Legaldefini-
tionen in Artikel 2 Nummer 24 der Richtlinie 2012/27/EU vor, welche von der Definition aus der früheren Richt-
linie 2006/32/EG, deren Umsetzung das EDL-G diente, abweicht.
Die Änderung von § 2 Nummer 13 dient der Umsetzung von Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 2012/27/EU.
Während es bei der Vorgängerregelung in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 2 Buchstabe a
der Energiedienstleistungsrichtlinie 2006/32/EG möglich war, kleine Energieverteiler, kleine Verteilernetzbetrei-
ber und kleine Energieeinzelhandelsunternehmen von der Anwendung der Vorschrift auszunehmen, besteht im
Hinblick auf Artikel 18 Absatz 3 keine entsprechende Ausnahmemöglichkeit. Um diesem Umstand Rechnung zu
tragen, wird § 2 Nummer 13 angepasst.
Durch die Schaffung der neuen Nummern 17 und 18 in § 2 werden Begriffe bestimmt, die bei den Regelungen
zur Freistellung von der Pflicht zur Durchführung der Energieaudits und dem Nachwei

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.709 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 18/3373 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 18/3373, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.755–62.464 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d4bb31c8c047078f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP