Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/3373 · S. 18
Zu Artikel 1 (Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 1) Durch die Änderung von § 1 Nummer 1 wird der Adressatenkreis des Gesetzes an die neuen Regelungen angepasst und entsprechend präzisiert. Durch Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b wird der Wortlaut von § 1 Nummer 2 an die aktuell gültige Fassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes angepasst. Zu Nummer 2 (§ 2) Die Änderung von § 2 dient der Präzisierung oder Ergänzung von Begriffsbestimmungen. Während das EDL-G in § 2 Nummer 4 bereits eine Legaldefinition des Begriffs „Energieaudit“ enthält, aus welcher hervorgeht, dass Gegenstand des Energieaudits das Unternehmen als Ganzes ist, sind bezüglich anderer vorhandener Begriffsbe- stimmungen klarstellende Änderungen erforderlich. Zu diesem Zweck nimmt Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a eine Anpassung der Definitionen an die Legaldefini- tionen in Artikel 2 Nummer 24 der Richtlinie 2012/27/EU vor, welche von der Definition aus der früheren Richt- linie 2006/32/EG, deren Umsetzung das EDL-G diente, abweicht. Die Änderung von § 2 Nummer 13 dient der Umsetzung von Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 2012/27/EU. Während es bei der Vorgängerregelung in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 2 Buchstabe a der Energiedienstleistungsrichtlinie 2006/32/EG möglich war, kleine Energieverteiler, kleine Verteilernetzbetrei- ber und kleine Energieeinzelhandelsunternehmen von der Anwendung der Vorschrift auszunehmen, besteht im Hinblick auf Artikel 18 Absatz 3 keine entsprechende Ausnahmemöglichkeit. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, wird § 2 Nummer 13 angepasst. Durch die Schaffung der neuen Nummern 17 und 18 in § 2 werden Begriffe bestimmt, die bei den Regelungen zur Freistellung von der Pflicht zur Durchführung der Energieaudits und dem Nachwei
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.709 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 18/3373 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 18/3373, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 47.755–62.464 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d4bb31c8c047078f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP