Gesetze / Emissionsberichterstattungsverordnung 2022
EBeV 2022§ 3 Entbehrlichkeit des Überwachungsplans
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 24.12.2020
Für die Periode 2021 und 2022 entfallen die Pflichten nach § 6 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zur Übermittlung und Genehmigung eines Überwachungsplans oder eines vereinfachten Überwachungsplans.