Für die Periode 2021 und 2022 entfallen die Pflichten nach § 6 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zur Übermittlung und Genehmigung eines Überwachungsplans oder eines vereinfachten Überwachungsplans.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Für die Periode 2021 und 2022 entfallen die Pflichten nach § 6 Absatz 1 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes zur Übermittlung und Genehmigung eines Überwachungsplans oder eines vereinfachten Überwachungsplans.