Gesetze / Europäische Betriebsräte-Gesetz

EBRG

§ 7 Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen

Stand: 10.06.2019

Bund1 Entscheidung

Gehören einer gemeinschaftsweit tätigen Unternehmensgruppe ein oder mehrere gemeinschaftsweit tätige Unternehmen an, wird ein Europäischer Betriebsrat nur bei dem herrschenden Unternehmen errichtet, sofern nichts anderes vereinbart wird.

§ 6 § 8