Gesetze / Europäische Betriebsräte-Gesetz
EBRG§ 7 Europäischer Betriebsrat in Unternehmensgruppen
Stand: 10.06.2019
Gehören einer gemeinschaftsweit tätigen Unternehmensgruppe ein oder mehrere gemeinschaftsweit tätige Unternehmen an, wird ein Europäischer Betriebsrat nur bei dem herrschenden Unternehmen errichtet, sofern nichts anderes vereinbart wird.
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- ArbG Bonn, 01.08.2018 – 1 BVGa 7/18Zitiert von 1
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