Gesetze / Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz
EVPG§ 10 Beauftragte Stelle
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Beauftragte Stelle ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.