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§ 10 EVPG — Beauftragte Stelle

Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz

Stand: 28.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Beauftragte Stelle ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung.