Gesetze / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
EBO§ 7 Gleisneigung
Stand: 10.06.2019
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- VG Köln, 12.03.2010 – 18 K 409/08Zitiert von 1
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EBO/7#abs-1 (1) Die Längsneigung auf freier Strecke soll bei Neubauten
| 12,5v.T. | 40v.T. |
nicht überschreiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EBO/7#abs-2 (2) Die Längsneigung von Bahnhofsgleisen, ausgenommen Rangiergleise und solche Bahnhofsgleise, in denen die Güterzüge durch Schwerkraft aufgelöst oder gebildet werden, soll bei Neubauten 2,5v.T. nicht überschreiten.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EBO/7#abs-3 (3) Neigungswechsel in Hauptgleisen sind auszurunden.