Gesetze / Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
EBO§ 66 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
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- VG Köln, 12.03.2010 – 18 K 409/08Zitiert von 1
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EBO/66#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 28. Mai 1967 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EBO/66#abs-2 (2) Am gleichen Tag treten außer Kraft
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die Eisenbahn-Befähigungsverordnung (EBefVO) vom 22. August 1957 (Bundesgesetzbl. II S. 1234).Die Befähigungsanforderungen für das Personal der unter die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen (BOS) vom 25. Juni 1943 (Reichsgesetzbl. II S. 285) fallenden Eisenbahnen richten sich bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung nach den §§ 48 bis 54 und § 60 Abs. 3 dieser Verordnung.