Gesetze / Besondere Gebührenverordnung Eisenbahn-Bundesamt

EBABGebV

§ 3 Höhe der Auslagen

Stand: 04.08.2021

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EBABGebV/3#abs-1 (1) Kosten für Dienstreisen, externe Prüfer und Sachverständige sind in der Gebühr enthalten, es sei denn, dass im Gebührenverzeichnis etwas anderes bestimmt ist.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EBABGebV/3#abs-2 (2) Auslagen, die für die Durchführung von Anhörungsverfahren nach Abschnitt 2 Nummer 2.5 der Anlage anfallen, werden gesondert erhoben. Dies gilt auch im Fall der Plangenehmigung, bei der eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

§ 2 § 4