Gesetze / Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr
E-Commerce-RLArt 4 Grundsatz der Zulassungsfreiheit
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/E-Commerce-RL/4#abs-1 (1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, daß die Aufnahme und die Ausübung der Tätigkeit eines Anbieters von Diensten der Informationsgesellschaft nicht zulassungspflichtig ist und keiner sonstigen Anforderung gleicher Wirkung unterliegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/E-Commerce-RL/4#abs-2 (2) Absatz 1 gilt unbeschadet der Zulassungsverfahren, die nicht speziell und ausschließlich Dienste der Informationsgesellschaft betreffen oder die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 97/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. April 1997 über einen gemeinsamen Rahmen für Allgemein- und Einzelgenehmigungen für Telekommunikationsdienste ( 3 ) fallen.