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§ 4 DrugCheckVO NRW (Nordrhein-Westfalen) — Antragsteller

Drug-Checking-Verordnung NRW

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Durchführung eines Drug-Checking-Modellvorhabens bedarf der Erlaubnis. Anträge können ausschließlich von Betreibern von Drogenkonsumräumen in Nordrhein-Westfalen gestellt werden, wenn diese über eine gültige Erlaubnis zum Betrieb eines Drogenkonsumraums nach § 1 der Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen verfügen.