Die Durchführung eines Drug-Checking-Modellvorhabens bedarf der Erlaubnis. Anträge können ausschließlich von Betreibern von Drogenkonsumräumen in Nordrhein-Westfalen gestellt werden, wenn diese über eine gültige Erlaubnis zum Betrieb eines Drogenkonsumraums nach § 1 der Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen verfügen.