Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Distanzunterrichtsverordnung
DisUV§ 20 Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Distanzunterricht
Stand: 02.08.2026
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, am ergänzenden Distanzunterricht teilzunehmen.
Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Distanzunterrichtsverordnung
DisUVStand: 02.08.2026
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, am ergänzenden Distanzunterricht teilzunehmen.