Gesetze / Direktzahlungen-Durchführungsgesetz
DirektZahlDurchfG§ 29 Inkrafttreten
Stand: 28.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.