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§ 29 DirektZahlDurchfG — Inkrafttreten

Direktzahlungen-Durchführungsgesetz

Stand: 29.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.