Gesetze / Direktzahlungen-Durchführungsgesetz DirektZahlDurchfG § 28 (weggefallen) Bund2 Fassungen Außer Kraft: § 28 DirektZahlDurchfG ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für § 28 DirektZahlDurchfG liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm