Gesetze / Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden sowie die Vertretung bei Klagen in Erstattungsverfahren von Beamtinnen und Beamten des Auswärtigen Amts im In- und Ausland sowie Familienangehörigen von im Ausland tätigen Beamtinnen und Beamten und von Tarifbeschäftigten auf das Bundesverwaltungsamt in Dienstunfallfürsorgeangelegenheiten
AAÜbertrAnODienstUnFürAng§ 2 Inkrafttreten
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 11.09.2025
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.