Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Bescheiden und Widerspruchsbescheiden sowie die Vertretung bei Klagen in Erstattungsverfahren von Beamtinnen und Beamten des Auswärtigen Amts im In- und Ausland sowie Familienangehörigen von im Ausland tätigen Beamtinnen und Beamten und von Tarifbeschäftigten auf das Bundesverwaltungsamt in Dienstunfallfürsorgeangelegenheiten
Stand: 11.09.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.