§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 09.07.2020
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Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 1 DepV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 14.07.2021 – 10 S 141/20Zitiert von 13
- VGH Bayern, 14.10.2022 – 12 B 21.2051Zitiert von 3
- BVerwG, 11.10.2017 – 9 A 17/16Zitiert von 1
- BVerwG, 11.10.2017 – 9 A 14/16Planfeststellung Rheinbrücke Leverkusen; Anhörungsverfahren; nachträgliche Planrechtfertigung; Sicherheitsstandard und GefährdungsabschätzungZitiert von 37
- BVerwG, 03.06.2004 – 7 B 14.04Zitiert von 11
- VGH Bayern, 26.07.2021 – 12 ZB 18.2385Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OVG Niedersachsen, 17.04.2019 – 7 ME 8/19Zitiert von 10
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 – 2 L 57/15Zitiert von 3
- OVG NRW, 12.03.2009 – 20 A 1251/07Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 DepV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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30.06.2020 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2020 (BGBl. I 1533)
BGBl. 2020 I S. 1533
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17.10.2011 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Oktober 2011 (BGBl. I 2066)
BGBl. 2011 I S. 2066
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.