Gesetze / Deckungsregisterverordnung
DeckRegV§ 5 Vollständigkeit des Deckungsregisters
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Änderungsverlauf
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04.10.2022 Ausfertigung
§ 5 geändert durch Artikel 4 9. 10. 2022 des Gesetzes vom 4. Oktober 2022 (BGBl. I 1614 634)
BGBl. 2022 I S. 1614
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.