Gesetze / Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen DarlehensV 1980 § 13a Übergangsvorschrift Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 07.09.2019 bis 29.10.2022. Zur aktuellen Fassung → Bis zum Ablauf des 31. März 2020 sind die §§ 6 und 8 und die Anlage in der am 31. August 2019 geltenden Fassung weiter anzuwenden.