Gesetze / Dreizehnte Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung
13. DachdArbbV§ 2 Außerkrafttreten
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.01.2026
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.