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§ 2 13. DachdArbbV — Außerkrafttreten

Dreizehnte Dachdeckerarbeitsbedingungenverordnung

Stand: 28.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.01.2026 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.